Pensionsvertrag


heimrichtlinien

 

Zwischen der und
Wenger Betriebs AG
Alters- und Pflegeheim Schmiedhof
Zweierstrasse 138
8003 Zürich


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1.

Vertragsbeginn

Der Vertrag beginnt am:  
und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

 

2.

Zimmer

Zimmer-Nr.:

Ein Recht auf ein bestimmtes Zimmer besteht nicht. Das Zimmer wird in gutem Zustand übergeben, eventuelle Mängel sind auf einer separaten Mängelliste festzuhalten. Zur Grundausstattung gehört ein spezielles Pflegebett und ein Nachttisch. Auf Wunsch kann das Zimmer durch uns möbliert werden. Das Zimmer darf auch mit persönlichen Möbeln und Gegenständen eingerichtet werden.
Bei Vertragsauflösung oder nach Umzug muss das Zimmer in gutem Zustand, einer normalen Abnützung entsprechend, übergeben werden. Instandstellung bei grösseren Schäden, Zimmerräumung und Schlussreinigung werden mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
In allen Zimmern gilt ein striktes Rauchverbot!

 

3.

Depot

Beim Eintritt ist ein Depot von Fr. 5000.—zu leisten. Dieser Betrag wird nicht verzinst.
Das Depot wird der Schlussrechnung gutgeschrieben.

 

4.

Kosten des Aufenthaltes

Die Kosten für den Aufenthalt im Heim setzen sich zusammen aus den Kosten für die Hotellerie (Pensionspreis), dem Einzelzimmerzuschlag, den Betreuungskosten, den Pflegekosten (KVG -pflichtige Pflegeleistungen) und den Kosten für private Auslagen.
Die entsprechenden Leistungen sind im Heimreglement umschrieben und die Kosten in der Tarifordnung festgelegt.
Das Heimreglement und die Tarifordnung sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages. Tarifänderungen werden jeweils rechtzeitig, in schriftlicher Form mitgeteilt.

 

5.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung für Hotellerie, Betreuung, Selbstkostenanteil Pflege ( max. Fr. 21.60/Tag ) und allenfalls weitere Aufwendungen erfolgt jeweils am Ende des Monats und ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Die Pflegekosten ( KVG pflichtige Leistungen ) sowie der Kantonsanteil an die Pflegekosten, werden von uns, direkt Ihrer Krankenkasse beziehungsweise der Stadt Zürich in Rechnung gestellt.

 

6.

Vollmacht

Es ist eine Person oder eine Institution zu bestimmen, die ermächtigt ist, die finanziellen Angelegenheiten im Bedarfsfall (Krankheit, Unfall etc.) zu regeln. Es ist eine entsprechende Vollmacht, schriftlich zu erstellen mit Kopie zu Handen der Heimleitung.

 

7.

Vertragsauflösung

Der Vertrag ist unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf Monatsende kündbar.
Im Todesfall endigt der Vertrag ohne Kündigung mit dem Todestag.
Bei Nichteinhaltung von vertraglichen Bestimmungen oder bei grober Missachtung von Grundsätzen des Zusammenlebens kann die Geschäftsleitung nach erfolgloser schriftlichen Verwarnung eine Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist aussprechen.

 

8.

Weitere Bestimmungen

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigen Sie, ein Exemplar der aktuellen Tarifordnung sowie das Heimreglement erhalten zu haben.

Zürich, den

Bewohnerin / Bewohner  ……………………………………………………………

Alters- und Pflegeheim Schmiedhof  ………………………………………………
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