
Die Wenger Betriebs AG mit Sitz in Thun, Besitzerin des Alters- und Pflegeheim Schmiedhof, erlässt das folgende Reglement:
Das Alters- und Pflegeheim Schmiedhof (nachfolgend mit Heim bezeichnet), steht Betagten und/oder pflegebedürftigen Personen (nachstehend Bewohner genannt) offen.
Die Leitung des Heims obliegt der Geschäftsleitung des Schmiedhof.
Das Heim steht Menschen aller Nationalitäten und aller Religionen offen. Es ist politisch neutral. Die Anmeldung hat bei der Leitung schriftlich mit dem offiziellen Formular zu erfolgen.
Soweit möglich, werden auch Ferienzimmer zur Verfügung gestellt.
Beim Eintritt ins Heim ist ein Depot gemäss Pensionsvertrag zu leisten. Dieses wird nicht verzinst und wird bei Austritt oder Tod, der Schlussrechnung gutgeschrieben.
Die Aufnahme ins Heim kann aus medizinischen oder betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Der Entscheid liegt in der Kompetenz der Geschäftsleitung.
Die Bewohner haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Es wird ihren Wünschen jedoch soweit als möglich entsprochen.
Ehepaare die ein Zweibettzimmer belegen, müssen nach Verlust des Partners in ein Einzelzimmer wechseln, oder das Zimmer mit einer Person gleichen Geschlechts teilen.
Rauchverbot in allen Zimmern und Gemeinschaftsräumen!
Die Versicherung von persönlichen Gegenständen wie Mobiliar und Wertgegenstände etc. ist Sache der Bewohner.
Es ist eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Die Versicherung gegen Krankheit und Unfall ist Sache der Bewohner.
Im Alters- und Pflegeheim Schmiedhof besteht freie Arztwahl.
Die verrechneten Tarife werden durch die Geschäftsleitung in einer Tarifordnung festgelegt.
Die Betreuungsleistungen umfassen:
Die Pflegetaxen umfassen die individuellen Pflegeleistungen, diese werden mittels dem Bewohnereinstufungs- und Abrechnungssystem RAI RUG erfasst und abgerechnet.
Das Heim ist von den Krankenkassen anerkannt, diese zahlen Beiträge an die Pflegekosten. Diese Beiträge ( KVG pflichtige Pflegeleistungen ), werden von uns, direkt Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Auf eine zugesprochene Hilflosenentschädigung erheben wir keinen Anspruch, sie geht zugunsten des Bewohners.
An die Pflegekosten muss ein Selbstanteil (max. Fr. 21.60) pro Pflegetag geleistet werden. Die Restkosten werden von den Krankenkassen und der Gemeinde/Stadt getragen.
In den Taxen nicht inbegriffen sind:
Abwesenheit
Bei ferienbedingter Abwesenheit reduziert sich der Pensionspreis um die Kosten der nicht eingenommenen Mahlzeiten.
Weiter entfällt die KVG pflichtige Pflegetaxe.
Abreise- und Rückreisetag erfahren keine Reduktion.
Bei Abwesenheit infolge eines Spitalaufenhaltes reduziert sich der Pensionspreis um die Kosten der nicht eingenommenen Mahlzeiten ab dem 1. Tag.
Weiter entfällt die KVG pflichtige Pflegetaxe
Austritts- und Wiedereintrittstag erfahren keine Reduktion.
Der Pensionsvertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des nächsten folgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Im Todesfall erlischt das Pensionsverhältnis ohne Kündigung 14 Tage nach dem Todestag. Es wird ab dem Todestag ein reduzieter Pensionspreis von Fr. 120.—pro Tag verrechnet.
Bewohner, die das Heim ohne schriftliche Kündigung verlassen, haben bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Pensionstaxe zu entrichten.
Für die Endreinigung wird ein Pauschalbetrag von Fr. 350.- verrechnet.
Zimmerräumung inkl. Entsorgung nach Aufwand Fr. 70.-/Stunde.
Aufsichtsbehörde ist der Bezirksrat.
Dieses Reglement ist vom Verwaltungsrat der Wenger Betriebs AG genehmigt worden und per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
Alters- und Pflegeheim Schmiedhof Zürich, 1. Januar 2011
Felix Schlatter, Geschäftsführer